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Abzüge für Verpflegung und Unterkunft

Seit dem 1. Januar 2007 müssen die Betriebsleiter der Gastronomie und Hotellerie ihren Mitarbeitern mehr Geld für Verpflegung und Unterkunft vom Lohn abziehen. Diese Anpassung erfolgt auf Grund der Teuerung der letzten Jahre. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Steuerkonferenz und im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen diesen Entscheid gefällt.


Abzüge pro Tag gültig seit 1. Januar 07:

Unterkunft: 11.50 CHF
Verpflegung: 21.50 CHF

Verpflegung aufgeteilt:
Frühstück:
3.50 CHF
Mittagessen: 10 CHF
Abendessen: 8 CHF
     
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