Abgabe alkoholischer Getränke

Gemäss der revidierten Lebensmittelverordnung (LMV) dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.

Es gibt zwei Kategorien zu beachten:

Mindestalter 16 gilt für:

  • vergorene Getränke mit weniger als 15% Alkohol (Bier, Wein, Schaumwein)
  • Mischgetränke, die vergorene Getränke enthalten mit < 15% Alkohol (Panaché, Swizly, Two Dogs etc.)

Mindestalter 18 gilt für:

  • Spirituosen (Schnaps, Likör, Aperitifs)
  • Mischgetränke, welche Branntwein enthalten, sog. Alcopops (Smirnoff, Suze, Pastis, Porto, Malaga etc.)
  • Vergorene Getränke mit mehr als 15% Alkohol (hochprozentige Weine und Fruchtweine)
Diese Vorschrift muss gut sichtbar und lesbar im Betrieb aufgehängt sein.

Für den Kanton Zürich:


Hinweisschilder und Kleber zu Jugendschutz für Gastrobetriebe und Verkaufsgeschäfte gemäss neuem Gesundheitsgesetz (in Kraft seit 1. Juli 2008) können hier heruntergeladen oder bestellt werden

Schilder/Kleber farbig und schwarz-weiss

Broschüre der Suchtprävention im Kanton Zürich:
Was tun, wenn Jugendliche Alkohol oder Zigaretten kaufen wollen?


GastroSuisse Informationskurs: Alles im Griff?


Umgang mit Jugendlichen beim Alkoholverkauf

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