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Abgabe alkoholischer Getränke
Gemäss der revidierten Lebensmittelverordnung (LMV) dürfen alkoholische Getränke nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden.Es gibt zwei Kategorien zu beachten:
Mindestalter 16 gilt für:
- vergorene Getränke mit weniger als 15% Alkohol (Bier, Wein, Schaumwein)
- Mischgetränke, die vergorene Getränke enthalten mit < 15% Alkohol (Panaché, Swizly, Two Dogs etc.)
Mindestalter 18 gilt für:
- Spirituosen (Schnaps, Likör, Aperitifs)
- Mischgetränke, welche Branntwein enthalten, sog. Alcopops (Smirnoff, Suze, Pastis, Porto, Malaga etc.)
- Vergorene Getränke mit mehr als 15% Alkohol (hochprozentige Weine und Fruchtweine)
Für den Kanton Zürich:
Hinweisschilder und Kleber zu Jugendschutz für Gastrobetriebe und Verkaufsgeschäfte gemäss neuem Gesundheitsgesetz (in Kraft seit 1. Juli 2008) können hier heruntergeladen oder bestellt werden
Schilder/Kleber farbig und schwarz-weiss
Broschüre der Suchtprävention im Kanton Zürich:
Was tun, wenn Jugendliche Alkohol oder Zigaretten kaufen wollen?
GastroSuisse Informationskurs: Alles im Griff?
Umgang mit Jugendlichen beim Alkoholverkauf
Informationen zum Kurs
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