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Arbeitszeitkontrolle - Das Formularpaket mit Anleitung
Laut L-GAV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Arbeitszeitkontrolle zu führen. Richtig geführt und monatlich vom Mitarbeitenden unterzeichnet, schützt die Arbeitszeitkontrolle vor nachträglichen Forderungen durch den Mitarbeitenden. Ausserdem ist sie ein wichtiges Planungs- und Führungsinstrument.Wir bieten Ihnen eine PDF-Vorlage zur Unterstützung der manuellen Arbeitszeitkontrolle. Dieses Dokument beinhaltet keine Formeln oder beschreibbare Felder.
Neuer L-GAV 2010:
Die Arbeitszeiterfassung ist ab dem 1. Januar 2010 zwingend, ansonsten drohen Sofortbussen!
Unser Dokument "Arbeitszeitkontrolle" ist im Hinblick auf den neuen L-GAV 2010 in Überarbeitung. Das angebotene Dokument kann trotzdem eingesetzt werden. Bitte beachten Sie aber folgende Änderungen:
Punkt 3. Ferien:
Neu gilt: Gemäss L-GAV haben Mitarbeitende Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr. (Es können nicht mehr 4 Wochen vereinbart werden!)
Punkt 9. Arbeitszeit:
Neu gilt: Durch korrektes Führen einer Arbeitszeitkontrolle mit Unterzeichnung der Mitarbeitenden wird gleichzeitig auch die Voraussetzung der schriftlichen Mitteilung des Überstundensaldos erfüllt, wodurch Überstunden lediglich zu 100% ausbezahlt werden können (siehe Art. 15 Ziff. 5 L-GAV). Im Übrigen können durch konsequentes Führen einer Arbeitszeitkontrolle für alle Mitarbeiter auch sofortige Bussen der L-GAV-Kontrollstelle vermieden werden. Werden die Voraussetzungen gemäss Art. 15 Ziff. 5 L-GAV nicht erfüllt, so sind Überstunden zu 125% auszuzahlen, sofern sie nicht kompensiert werden (vgl. Art. 15 Ziff. 6 L-GAV)
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