Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird in den letzten Jahren immer mehr thematisiert. Als Arbeitgeber haben Sie die rechtliche Verpflichtung, betroffene Mitarbeiter zu beraten und zu unterstützen, soweit dies möglich ist. Wir empfehlen Ihnen ein vorsichtiges Vorgehen:Prävention:
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Verschliessen Sie nicht die Augen, nehmen Sie jede Beobachtung ernst. Haben Sie den Mut, einzuschreiten
- Stellen Sie klar, dass Sie sexuelle Belästigung nicht dulden werden
- Schaffen Sie eine Vertrauensbasis, damit betroffene Mitarbeiter jederzeit eine berechtigte Beschwerde einreichen oder eine Untersuchung verlangen können
Bei Eintritt eines Falles:
Den Verdächtigten zur Rede stellen, die Anschuldigungen überprüfen, eventuell Täter und Opfer in einem gemeinsamen Gespräch konfrontieren. In schweren Fällen sofort die Polizei einbeziehen.
Sanktionen:
Die Sanktionen reichen von Verwarnung über fristlose Entlassung bis zur Strafanzeige, je nach Fall.
Rechtlicher Hinweis
Erklären Sie das Merkblatt "Sexuelle Belästigung" zum integrierenden Bestandteil jedes Einzelarbeitsvertrages.
Informationen und Broschüren des SECO
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